Gemeinschaft und Verantwortung
Nutzungsregeln
Stand: September 2026
1. Eigene Verantwortung und verbotene Inhalte
Mitglieder sind für die von ihnen eingestellten Touren, Texte, Fotos und GPS-Daten verantwortlich. Inhalte dürfen keine Rechte anderer Personen verletzen und nicht rechtswidrig, beleidigend oder gefährlich irreführend sein.
Bergerlebnisse darf nicht als allgemeine Datei- oder Bildtauschplattform verwendet werden. Verboten sind insbesondere pornografische oder sexualisierte Inhalte, Darstellungen sexuellen Missbrauchs, sexualisierte Darstellungen Minderjähriger, Gewalt- und Hassinhalte sowie sonstige strafbare oder offenkundig tourenfremde Inhalte. Dies gilt für jede Sichtbarkeit, also auch für private Touren und geschlossene BergFreund-Kreise.
2. Fotos und erkennbare Personen
Es dürfen nur eigene Fotos oder Fotos hochgeladen werden, für deren Nutzung eine ausreichende Erlaubnis vorliegt. Sind Personen erkennbar, muss ihre Zustimmung die gewählte Sichtbarkeit der Tour umfassen, sofern nicht ausnahmsweise eine gesetzliche Erlaubnis greift. Eine private Wandergruppe gilt nicht allein wegen ihrer Gruppengröße als öffentliche Veranstaltung. Bei Minderjährigen ist besondere Zurückhaltung erforderlich; ohne die erforderliche Zustimmung der Sorgeberechtigten dürfen erkennbare Minderjährige nicht veröffentlicht werden.
Die beim Upload abgegebene Bestätigung wird mit Zeitpunkt gespeichert. Sie ersetzt nicht die tatsächlich erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen. Wird die Sichtbarkeit später erweitert, muss auch die Zustimmung diesen größeren Empfängerkreis abdecken.
3. Meldungen und vorläufige Ausblendung
Betroffene Personen und Rechteinhaber können ein Foto über „Foto melden“ beanstanden. Eine vollständig begründete Meldung führt zunächst zur vorsorglichen Ausblendung des Fotos. Die meldende Person muss richtige Kontaktdaten angeben und nach bestem Wissen handeln. Missbräuchliche Meldungen sind unzulässig.
4. Erforderliche Maßnahmen
Der Betreiber darf Inhalte ausblenden oder entfernen und Konten vorläufig oder dauerhaft sperren, wenn eine Rechtsverletzung nachvollziehbar gemeldet wird, diese Regeln verletzt werden oder eine Prüfung erforderlich ist. Bei dem Verdacht auf schwere Straftaten können die zuständigen Behörden informiert und vorhandene Informationen im gesetzlich erforderlichen Umfang übermittelt werden. Der jeweilige Inhalt wird nicht allein dadurch Eigentum des Betreibers; das Mitglied erlaubt lediglich die für Anzeige, Speicherung, Moderation und technische Bearbeitung innerhalb von Bergerlebnisse erforderliche Nutzung.
5. Sicherheit von Tourenangaben
Tourenberichte und Tracks geben persönliche Erfahrungen wieder. Sie können veraltet, unvollständig oder fehlerhaft sein und ersetzen weder eigene Planung noch aktuelle Informationen, geeignete Ausrüstung und eine Beurteilung der Bedingungen vor Ort.